Coronaverordnung gültig ab 4. März

In folgender Auflistung werden die Auswirkungen der rechtlichen Vorgaben durch die Coronaverordnung (gültig ab dem 4. März) beschrieben von der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Niedersachsen (aejn). Dabei sind nur Veranstaltungen bis zu 2.000 Personen berücksichtigt.

Masken

  • Grundsäzlich gibt es keine Verpflichtung, Masken zu tragen

Abstände

  • Müssen nicht berücksichtigt werden.
    • Hinweis/Empfehlung: Hier ist die Verordnung widersprüchlich in der Beschreibung verschiedener Formate und Ausnahmen. Wir empfehlen, Abstände, wenn möglich, einzuhalten.

Hygienekonzepte

  • Bis 50 Personen wird kein Hygienekonzept benötigt.
  • Ab 50 Personen ist ein Hygienekonzept vorzuhalten.

Kontaktdaten

  • Kontaktdaten müssen nicht mehr erfasst werden, es muss aber ein QR-Code für die Corona-Warn App ausgehängt werden. Die Nutzung ist für die Besucher*innen freiwillig. (Kurzanleitung zum Erstellen eines QR-Codes)

Zugangsbeschränkungen

  • Angebote ohne Übernachtung: Für die Teilnehmenden gilt 0G (0G = keine Impfung, Genesung oder Test erforderlich).
    • Hinweis/Empfehlung: Die beruflich Tätigen müssen einen 3G-Nachweis führen, wir empfehlen diesen Nachweis auch für ehrenamtlich Tätige über 18 Jahren. Die Verordnungslage ist hier nicht eindeutig
  • Angebote mit Übernachtung (Freizeiten usw.): Sie benötigen einen Testnachweis bei Anreise und im weiteren Verlauf zwei Tests pro Woche.

Mindestens eine pädagogische Fachkraft oder eine ehrenamtliche Person mit Juleica muss die Fahrt betreuen. Die Teilnehmendenzahl ist nicht mehr beschränkt.