Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist (UN-Kinderrechte Art. 3 Abs. 1).
Um das Wohl der uns anvertrauten Menschen zu schützen, hat die Oldenburgische Kirche 2021 ein Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt sowie ein entsprechendes Rahmenschutzkonzept verabschiedet. Letzteres dient der Erarbeitung eines einrichtungsspezifischen Schutzkonzepts, welches wir für das Landesjugendpfarramt an dieser Stelle veröffentlichen.
Ein Schutzkonzept ist dabei keineswegs statisch und festgeschrieben zu verstehen, sondern bedarf einer kontinuierlichen Überprüfung und Aktualisierung. So wird auch das Schutzkonzept des Landesjugendpfarramts stetig weiterentwickelt.
Wir danken allen Teammitgliedern des Landesjugendpfarramts für die konstruktive Mitarbeit an diesem Prozess und sind guter Dinge, unserer Verantwortung zum Schutz der uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in unserer Kirche gerecht werden zu können.
Björn Kraemer
Insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz nach §8a SGB VIII
Stand: Februar 2023