Die Erstattung von Verdienstausfall wird auf Grundlage der Erstattungshinweise und im Rahmen der bereitgestellten Fördermittel in besonders begründeten Fällen und insbesondere dann gewährt, wenn eine Maßnahme ohne eine Verdienstausfallerstattung gefährdet ist.
Für ein Jahr können Verdienstausfallanträge für Maßnahmen der Evangelischen Jugend Oldenburg bewilligt werden. Basis hierfür ist der von der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Niedersachsen e.V. festgesetzte Verteilschlüssel.
Anträge für Verdienstausfälle müssen der Geschäftsstelle der Evangelischen Jugend Oldenburg, Karin Arping im Landesjugendpfarramt, bis spätestens 15. Januar eines Jahres vorliegen. Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Eine direkte Beantragung bei der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Niedersachsen e.V. kann nicht berücksichtigt werden.
Nicht fristgerecht eingereichte Anträge kommen automatisch auf die Warteliste und die dort stehenden rücken auf.
Die notwendigen Formulare werden hier zur Verfügung gestellt.
Digitale Sprechstunde
Zur besseren Verständlichkeit und zur zielgerichteten Förderung der Arbeit bietet das Landesjugendpfarramt eine digitale Sprechstunde rund um das Thema Zuschüsse an.
Alle Termine sind auf der Website zu finden.