Verdienstausfall für Ehrenamtliche
Auf dieser Seite stellen wir Informationen und Unterlagen für die Beantragung von Verdienstausfall für Ehrenamtliche zur Verfügung, die sich bei Maßnahmen der Evangelischen Jugend Oldenburg (ejo) engagieren.
Auf dieser Seite stellen wir Informationen und Unterlagen für die Beantragung von Verdienstausfall für Ehrenamtliche zur Verfügung, die sich bei Maßnahmen der Evangelischen Jugend Oldenburg (ejo) engagieren.
Wer kann Verdienstausfall beantragen?
Personen, die aufgrund ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit eine Maßnahme begleiten, dafür unbezahlten Urlaub erhalten und deswegen finanzielle Nachteile hätten. Die Personen müssen im Besitz einer gültigen Jugendleiter*innen-Card (Juleica) sein.
Wie hoch ist die Summe des Verdienstausfalles?
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Welche Fristen sind zu beachten?
Weitere Informationen zu Verdienstausfall
Besteht ein Rechtsanspruch auf Verdienstausfall?
Stellt der Arbeitgeber seine*n ehrenamtlich tätige*n Arbeitnehmer*in für Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe durch unbezahlten Urlaub vom Dienst frei, so kann der/die Arbeitnehmer*in Verdienstausfall beantragen. Die Antragstellung erfolgt für alle Maßnahmen innerhalb der Evangelischen Jugend Oldenburg (ejo) auf dem Gebiet der Ev.-Luth. Kirche Oldenburg. Die Geschäftsstelle, das Landesjugendpfarramt, prüft die Anträge auf Bedarf und Richtigkeit und leitet diese anschließend über die Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Jugend in Niedersachsen e.V. (aejn) an das Land Niedersachsen weiter.
Die Zahlung von Verdienstausfall für ehrenamtliche Tätigkeit ist eine freiwillige Leistung des Landes Niedersachsen. Das Landesjugendpfarramt Oldenburg hat keinen Einfluss darauf, ob die Leistungen vom Land erbracht werden. Das Landesjugendpfarramt Oldenburg nimmt aber die Möglichkeit wahr, die bis zur Frist eingehenden Anträge vorab zu prüfen und gegenüber dem Land auszusprechen.
Als Grundlage von Beratungen und Empfehlungen gelten folgende Kriterien:
Für alle weiteren Personenkreise soll der Verdienstausfall prozentual an dem monatlichen Nettoeinkommen bemessen und eine entsprechende Empfehlung vom Landesjugendpfarramt Oldenburg über die aejn an das Land Niedersachsen gerichtet werden.
Monatliches Single-Nettoeinkommen (in Euro) | Empfehlung der max. Höhe des Verdienstausfalles in Prozent | Maximaler Verdienstausfall je Tag in Euro (zu bemessen an dem tatsächlichen Nettoverdienstausfall) |
Unter 900 Euro | 100 % | 100 Euro |
900 bis 1.500 Euro | 100 % | 100 Euro |
1.501 bis 2.000 Euro | 90 % | 90 Euro |
2.001 bis 2.600 Euro | 80 % | 80 Euro |
2.601 bis 3.600 Euro | 60 % | 60 Euro |
3.601 bis 5.000 Euro | 50 % | 50 Euro |
über 5.000 Euro | 45 % | 45 Euro |
Der Verdienstausfall ist durch das Land Niedersachsen auf maximal 100,-€ (Netto) je Arbeitstag und 12 Tage je Maßnahme beschränkt und von dem tatsächlich entstandenen finanziellen Nachteil abhängig. Daher kann der erstattete Verdienstausfall vom o.g. Wert in der Tabelle abweichen.
Der vom Land Niedersachsen gezahlte Verdienstausfall ist bei der Einkommenssteuererklärung des jeweiligen Jahres gegenüber dem Finanzamt anzuzeigen. Die Einhaltung dessen liegt bei dem/der Antragssteller*in selbst.
Wer ehrenamtlich an Bildungsseminaren oder an Gremiensitzungen für die Evangelische Jugend Oldenburg (ejo) in leitender oder mitarbeitender Funktion teilnimmt, kann über das Land Niedersachsen einen Verdienstausfall beantragen, wenn die Durchführung der Maßnahme oder die Sitzung von einer Nichtteilnahme des/r Antragsteller*in bedroht wäre.
Antragsberechtigt sind Personen, die
Verdienstausfälle sind durch eine Voranmeldung über den zuständigen Kreisjugenddienst an das Landesjugendpfarramt in Oldenburg bis spätestens 10. Januar eines Jahres anzuzeigen. Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Eine direkte Beantragung bei der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Niedersachsen e.V. (aejn) kann nicht berücksichtigt werden. Nicht fristgerecht eingereichte Anträge kommen automatisch auf eine Warteliste und können im Laufe des Jahres nur dann berücksichtigt werden, wenn das Land Niedersachsen noch Mittel zur Verfügung stellt.
Der Verdienstausfall beträgt maximal 100 € pro Arbeitstag und höchstens 100% des Nettoverdienstes und wird direkt vom LJR Niedersachsen an den/die Antragsteller*in ausbezahlt. Erhaltene Verdienstausfallzahlungen unterliegen dem EStG und sind zwingend in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Für die ordnungsgemäße Durchführung ist der/die Antragssteller*in selbst verantwortlich.
Die Zahlung von Verdienstausfällen ist eine freiwillige Leistung des Landes Niedersachsen. Der/die Antragssteller*in hat kein Recht auf Auszahlung. Das Landesjugendpfarramt Oldenburg hat keinen Einfluss auf den Antragsverlauf.
Die Mittel für Verdienstausfall sind vom Land Niedersachsen budgetiert. Es gelten weiterführend die Antragskriterien des Landesjugendpfarramt Oldenburg, der über die Dringlichkeit eines Verdienstausfall-Antrages im Rahmen der Gleichbehandlung unter Berücksichtigung des jährlichen Nettoverdienstes der Antragssteller*innen entscheidet.
Der ausgefüllte und unterschriebene eigentliche Antrag ist zwingend innerhalb von sechs Wochen nach Ende der Maßnahme zusammen mit dem Programm der Veranstaltung beim zuständigen Landesjugendpfarramt Oldenburg einzureichen, der dann diesen an die aejn weiterleitet.
Der Arbeitgeber hat eine Mitwirkungspflicht, wenn er den/die Mitarbeiter*in unbezahlt von der Arbeit freistellt.
Änderungen gegenüber der Voranmeldung zum Verdienstausfall sind dem Landesjugendpfarramt Oldenburg unmittelbar schriftlich mitzuteilen.