Zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg vergibt das Landesjugendpfarramt unterschiedliche Mittel. Diese Übersicht soll dir helfen die geeigneten Mittel zu finden:
- Zuschüsse für Freizeiten und Fahrten
Freizeiten, Fahrten, Schulungen und auch digitale und hybride Veranstaltungen der evangelischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie Konfirmandenfreizeiten, Chorfreizeiten und Familienfreizenten werden in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg finanziell gefördert. Die Antragstellung erfolgt digital beim Landesjugendpfarramt. - Bildungsmittel
Das Landesjugendpfarramt verwaltet Bildungsmittel (auch genannt: BiMi) für Bildungsmaßnahmen der evangelischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gemäß JFG (Jugendförderungsgesetz) - Zuschuss für Juleica-Ausbildung
Gefördert werden Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von jungen Menschen (Juleica-Schulungen) der Jugendverbände im Rahmen der Juleica-Ausbildung (Förderungsvoraussetzung ist die Verbandsmitgliedschaft in der Jugendkammer) mit Teilnehmenden aus dem Bereich der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg - Reisekosten bzw. Fahrtkosten
Beantragt werden kann die Erstattung von Reisekosten für die Teilnahme an Sitzungen des Landesjugendpfarramtes oder der ejo. - Projektmittel des Landesjugendpfarramtes
Gefördert werden Maßnahmen und Projekte, die innovative Formen kirchlicher Arbeit mit Kindern und Jugendlichen beinhalten und Kirche exemplarisch für junge Menschen attraktiv und lebensrelevant darstellen - Verdienstausfall
Die Erstattung von Verdienstausfall wird auf Grundlage der Erstattungshinweise und im Rahmen der bereitgestellten Fördermittel in besonders begründeten Fällen und insbesondere dann gewährt, wenn eine Maßnahme ohne eine Verdienstausfallerstattung gefährdet ist.
Darüber hinaus steht das Landesjugendpfarramt auch für eine individuelle Beratung zur Verfügung. Melde dich einfach bei uns.