Vorwort
Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist (UN-Kinderrechte Art. 3 Abs. 1).
Um das Wohl der uns anvertrauten Menschen zu schützen, hat die Oldenburgische Kirche 2021 ein Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt sowie ein entsprechendes Rahmenschutzkonzept verabschiedet. Letzteres dient der Erarbeitung eines einrichtungsspezifischen Schutzkonzepts, welches wir für das Landesjugendpfarramt an dieser Stelle veröffentlichen.
Ein Schutzkonzept ist dabei keineswegs statisch und festgeschrieben zu verstehen, sondern bedarf einer kontinuierlichen Überprüfung und Aktualisierung. So wird auch das Schutzkonzept des Landesjugendpfarramts stetig weiterentwickelt.
Wir danken allen Teammitgliedern des Landesjugendpfarramts für die konstruktive Mitarbeit an diesem Prozess und sind guter Dinge, unserer Verantwortung zum Schutz der uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in unserer Kirche gerecht werden zu können.
Björn Kraemer
Insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz nach §8a SGB VIII
Stand: Februar 2023
Inhalt
Materialien
Ansprechpersonen im Landesjugendpfarramt
Björn Kraemer
0160 5571470
bjoern.kraemer@ejo.de
Farina Köpke
0175 4358127
farina.koepke@ejo.de
Leitsätze
- Wir arbeiten und handeln auf der Grundlage unseres gelebten christlichen Glaubens.
- Wir sind loyal, vielfältig, motiviert und anpassungsfähig.
- Wir arbeiten interprofessionell und nehmen achtsam die individuellen Lebenssituationen der Mitarbeitenden wahr.
- Wir leiten respektvoll und partizipativ.
- Wir kommunizieren transparent und informierend sowohl nach innen als auch nach außen.
- Wir leisten vielfältige Netzwerkarbeit auf verschiedenen Ebenen innerhalb und außerhalb der Kirche.
- Wir bemühen uns ressourcenschonend und nachhaltig zu arbeiten.
- Wir bieten und ermöglichen Bildungs-, Freizeit- und Qualifizierungsangebote für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Multiplikator*innen.
- Wir unterstützen fachlich, materiell, personell und finanziell anhand von fairen Kriterien.
- Wir verstehen es als unseren Qualitätsstandard, dass wir uns und unsere Angebote ständig weiterentwickeln und dabei zeitgemäß, impulsgebend und nachhaltig sind.
Verhaltenskodex „Ampel“
Mithilfe des so genannten Ampelsystems hat das Team des Landesjugendpfarramts angemessenes und wünschenswertes Verhalten beschrieben (grüner Bereich). Außerdem sind die Grenzen im Umgang untereinander gemeinsam festgelegt (roter Bereich) und Verhaltensweisen beschrieben, die nicht gewünscht sind, aber passieren können (gelber Bereich).
Der Verhaltenskodex wurde partizipativ mit den Mitarbeiter*innen entwickelt. Die Mitarbeiter*innen verpflichten sich dazu, die beschriebenen Regeln verbindlich anzuerkennen.
Dieses Verhalten ist …
… erwünscht und erlaubt
- Der Handschlag zur Begrüßung darf angeboten werden.
- Alle Körperkontakte im Gruppengeschehen basieren zu jedem Zeitpunkt auf Freiwilligkeit.
- Jede Person soll sich in der eigenen Kleidung wohl, sicher und akzeptiert fühlen, gleichzeitig soll die eigene Kleidung anderen kein Unbehagen bereiten.
Schwerpunkt Medien:
- Unsere Bildsprache ist gewaltfrei und diskriminierungsfrei.
- Vor der Veröffentlichung unterziehen wir Bilder einer verantwortungsvollen Prüfung, ggf. nach dem Vier-Augen-Prinzip:
- Körpersprache (nicht vulgär, sexualisiert, sexistisch!)
- keine Gewaltdarstellungen
- dem Anlass entsprechende Kleidung
- Symbole, Sprüche, etc.
- Wir prüfen regelmäßig die Einverständniserklärungen zum Datenschutz von Minderjährigen.
- Wir verlinken das Landesjugendpfarramt bzw. den CVJM, wenn wir Dienstliches auf anderen Kanälen posten.
- Das, was wir tun, soll von unserer Zielgruppe und der Öffentlichkeit gesehen werden!
- Wir achten auf wertschätzende, respektierende Bildsprache.
- Wir beachten die Einverständniserklärungen der betreffenden Personen.
- Wir sind Medienkompetent (vgl. Folgeaufträge unten).
- Wir arbeiten in Veröffentlichungen mit Klarnamen.
- Bei unseren Veröffentlichungen und Inhalten geht es um die Übereinstimmung mit unseren Werten und dem, wofür wir stehen.
- Auf private Anfragen und Nachrichten via Messenger und in persönlichen Nachrichten antworten wir:
- fachlich
- sachlich
- datenschutzkonform
- und verweisen auf die offiziellen Kanäle für weitere Informationen.
- Wir stellen Inhalte aus unserer Arbeit öffentlich dar.
- Wir markieren unsere Kollegen*innen nach Absprache und unsere Arbeit im Kontext von Social Media.
- Wir markieren Ehrenamtliche und Teilnehmende nach Absprache.
… nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt
- Vier-Augen-Gespräche sind in begründeten Situationen erlaubt. Rahmenbedingungen sind von den Teilnehmenden einvernehmlich zu klären (z.B. Tür offen/zu, Begrüßung, Platzwahl und Abstand). Im Zweifelsfall sind Kolleg*innen zu informieren.
- Bestehen private Beziehungen zu hierarchisch in Kontakt stehenden Personen, muss das Team informiert und in eine Entscheidung einbezogen werden.
- Bei Schwimm- und Sportangeboten ist angemessene Bekleidung zu tragen, die die Geschlechtsmerkmale (primäre) ausreichend bedecken und verdecken.
- Körperkontakte in Bezug auf Erste-Hilfe-Leistungen bzw. Gefahrenabwehrsituationen werden geduldet. 1:1 Situationen sind möglichst zu vermeiden.
- Wenn Personen in privaten Beziehungen zueinanderstehen, sollten sie bei kirchlichen Maßnahmen, Freizeiten und in Gremien nicht in einem hierarchischen Verhältnis zueinander mitwirken.
- Autofahrten zu zweit (Hauptamtliche und Ehrenamtliche) sind in begründeten Ausnahmesituationen erlaubt. Bei Kindern und Jugendlichen bleibt der Beifahrersitz in der Regel unbesetzt. Hauptamtliche und junge Erwachsene können nach eigenem Ermessen entscheiden.
- Körperkontakte mit gegenseitigem Einverständnis sind erlaubt.
- Bekleidung mit kompromittierenden Aussagen (Symbole, Sprüche, Bilder) ist unerwünscht.
Schwerpunkt Medien:
- Um es praktisch und umsetzbar zu machen, sind Postings auf denen Mitarbeitende zu sehen sind, auch ohne Zustimmung auf den Social Media Kanälen des Landesjugendpfarramts möglich.
… unter allen Umständen verboten
-
Nacktheit ist in beruflichen Kontexten unter allen Umständen verboten. Dies gilt gegenüber Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen.
-
Weitergabe von privaten (Kontakt-) Daten von Dritten ist ohne Einverständnis zu unterlassen.
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Berührungen im Intimbereich sind unter allen Umständen verboten.
-
Körperkontakte gegen den Willen der handelnden sowie beteiligten Personen sind untersagt.
-
Es gibt keine dienstlich angeordneten Saunagänge oder Badeaktivitäten.
Schwerpunkt Medien:
-
Die Veröffentlichung von Wort und Bild findet nicht auf Kosten Dritter statt.
-
Eine Bloßstellung von Personen auf Bildern ist unter allen Umständen untersagt.
-
Eine sexualisierte und sexistische Bildsprache ist verboten.
Potenzial- und Risikoanalyse
Neben dem bereits beschriebenen Baustein Verhaltensampel, der vor allem die personenbezogenen Gefährdungsrisiken, bspw. durch das Verhalten von Mitarbeiter*innen, betrachtet, soll die nun erfolgende Potenzial-und Risikoanalyse die Strukturen und Örtlichkeiten im Landesjugendpfarramt genauer in den Blick nehmen.
„Bei uns in der Kirche ist es doch schön“. Es ist dieser Vertrauensvorschuss gegenüber Kirche und somit auch gegenüber dem Landesjugendpfarramt und seinen Mitarbeiter*innen, die Täter*innen Türen der Grenzüberschreitung öffnen.
Dieser Baustein schärft den Blick der Mitarbeiter*innen im Landesjugendpfarramt für Gefahren und kann das Risiko sexualisierter Gewalt minimieren. Zugleich sensibilisiert dieser Schritt die Mitarbeiter*innen für Situationen, die für Grenzverletzungen ausgenutzt werden können und trägt somit wesentlich zu einer Kultur der Achtsamkeit bei.
Aus diesem Gedanken der Kultur und Achtsamkeit ist es für das Landesjugendpfarramt wichtig die eigenen blinden Flecke zu erdenken, zu benennen, ggf. zu reduzieren und dies auch zu veröffentlichen.
Wir ermutigen daher die Lesenden des Schutzkonzepts: Sprecht uns an, geht mit uns in den Diskurs und weist uns auf Risikofaktoren hin, die wir bisher nicht benannt haben!
Örtliche Gegebenheiten
Das Landesjugendpfarramt befindet sich zusammen mit der Arbeitsstelle für Religionspädagogik in der Haareneschstraße 58 in 26121 Oldenburg.
Im Souterrain sowie in der 1. Etage befinden sich die Büroräume der Mitarbeiter*innen sowie die beiden Verbandsbüros des VCP, Bezirk Oldenburg (Verband christlicher Pfadfinder*innen) und des CVJM Landesverband Oldenburg e.V. (Christlicher Verein Junger Menschen). Zudem befinden sich im Keller und unter dem Dach jeweils ein Besprechungsraum. In das Haus gelangt man nur mit einem Transponder (Schlüssel).
Diese spezifischen baulichen Gegebenheiten führen dazu, dass zwischen den Mitarbeiter*innen Unklarheit herrscht, wer gerade im Haus ist.
Durch die Räumlichkeiten der Arbeitsstelle für Religionspädagogik im Hochparterre mit der Medienstelle gibt es eine räumliche Trennung zwischen den Mitarbeiter*innen im Landesjugendpfarramt. Die „Laufkundschaft“ der Medienstelle führt zu Gästen im Haus, die nicht zu der Abteilung des Landesjugendpfarramtes wollen.
Gäste, die die Mitarbeiter*innen des Landesjugendpfarramtes empfangen, haben zudem vor allem beim Erstkontakt Schwierigkeiten der Orientierung. Es bedarf nach dem Klingeln, dass eine Verwaltungskraft oder der*die Referent*in ihnen auf dem Flur entgegenkommen.
Die Büroräume werden von den Mitarbeiter*innen als abgeschieden empfunden und sind auch objektiv schwer einsehbar.
Das Ziel des Landesjugendpfarramtes ist es, eine im Rahmen seiner Möglichkeiten Täter*innen unfreundliche Strukturen zu schaffen, wohl wissend, dass ein vollumfänglicher, garantierter Schutz zu keiner Zeit gewährleistet werden kann. Dem Team des Landesjugendpfarramtes ist es daher wichtig, dass Aufgaben, Kompetenzen und die Rollen des Führungsduos verbindlich definiert und festgeschrieben sind. Die so genannte Aufgabenmatrix beschreibt die Aufgaben jedes einzelnen Mitarbeiter*innen und wird stetig überprüft und angepasst. Zeitgleich bietet die Aufgabenmatrix die Chance für neue Kolleg*innen sich schnell einen Überblick über die Zuständigkeiten zu verschaffen.
Das Landesjugendpfarramt strebt an, ein Ort der fehlerfreundlichen Kultur zu sein. Um diesen Umgang miteinander zu pflegen, gibt es neben den jährlichen Mitarbeiter*innen Jahresgesprächen auch im alltäglichen Raum, Zeit und Struktur den laufenden Arbeitsprozess zu reflektieren und sich mit der zuständigen Leitung auszutauschen.
Das Team erarbeitet hierzu Merkmale einer fehlerfreundlichen Kultur
- konstruktiv
- sachlich
- nicht persönlich meinen und auch aufnehmen
- im Gespräch bleiben, nicht alles schriftlich
- wertschätzende Formulierungen
- direkte Ansprache
- Thema und Setting klären
- Gesprächsebene auf Augenhöhe
- Zeiträume für Aufgaben definieren, festlegen und einhalten
- Dokumentation von Zwischenergebnissen wichtig
Zudem arbeitet das Landesjugendpfarramt mit einem passenden Kollaborationstool, das diese Art des Arbeitens ermöglicht und für Transparenz bei der Erledigung von Arbeitsaufträgen sorgt. Neben dem Setzen von Deadlines, können Aufträge zwischen Mitarbeiter*innen hin- und hergeschoben und Zwischenstände dokumentiert werden. Ein solches Tool ist mittlerweile essenzieller Bestandteil interner Kommunikation im Projektmanagement und damit in der alltäglichen Arbeit. Es sorgt für notwendige Transparenz innerhalb der Arbeit, sodass Kolleg*innen gegenseitig über die Arbeit im Team informiert sind.
Beschwerde
Feedback, Kritik und Beschwerden anzuhören und anzunehmen ist ein Zeichen von Respekt, Vertrauen, Wertschätzung und Achtsamkeit gegenüber dem anderen. Denn mit jedem Feedback, jeder Kritik und jeder Beschwerde gibt es Anregungen, genauer hinzuschauen und die eigene Arbeit zu verbessern. Darum gehören Feedback, Kritik und die Möglichkeit zur Beschwerde selbstverständlich zu unserer Arbeit und werden im Rahmen unserer Angebote explizit gefördert und eingeübt.
Damit junge Menschen die Möglichkeit haben, sich zu beschweren, wenn etwas im Umgang miteinander nicht in Ordnung ist oder sie das Gefühl haben, dass etwas für sie nicht stimmt, bedarf es darüber hinaus klarer und transparenter Beschwerdewege. Diese sollen dazu ermutigen, sich Rat oder Unterstützung zu holen oder gemeinsam mit anderen nach Lösungen zu suchen.
Inhaltlich sollen über das Beschwerdeverfahren Verstöße gegen den Verhaltenskodex durch Ehren- oder Hauptamtliche, potentielles pädagogisches Fehlverhalten durch Ehren- oder Hauptamtlichen des Landesjugendpfarramts, Verstöße gegen gemeinsam vereinbarte Verhaltensregeln durch Teilnehmende, Ehren- oder Hauptamtliche, sowie erlebte Störungen und Irritationen thematisiert werden.
Schulungen
- … sind verbindlich für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden im Landesjugendpfarramt.
- … fördern eine sensible Haltung und Aufmerksamkeit.
- … helfen, die Relevanz des Themas zu verstehen.
- … geben Sicherheit im Reflektieren und Handeln.
Schulungen werden von dazu qualifizierten Referent*innen durchgeführt und beinhalten Themen wie z.B.
- Täter*innenstrategien
- Was tun bei Verdacht?
- Rechtlicher Hintergrund
- Schutz- und Risikofaktoren
- Formen und Anhaltspunkte von sexueller Gewalt
- Unterstützungsangebote.
Umsetzung vor Ort
Entsprechende Schulungen für Haupt- und Ehrenamtliche finden regelmäßig statt. Geeignete Angebote veröffentlichen wir in unserem Veranstaltungskalender.
Personalverantwortung
Die Personalverantwortung im Landesjugendpfarramt wird wahrgenommen …
- … indem in Stellenausschreibungen auf Gewaltschutz und einen geltenden Verhaltenskodex „Ampel“ hingewiesen wird.
- … indem im Einstellungsgespräch standardisierte Fragen zum Gewaltschutz gestellt werden.
- … indem vor Beginn des Ehrenamts oder vor Stellenbeginn die/der Interessent*in auf das Schutzkonzept des Landesjugendpfarramts ausdrücklich hingewiesen wird.
- … indem der/die zuständige Mitarbeitende dem/der künftige*n Ehrenamtliche*n oder Stelleninhaber*in vor Aufnahme der Tätigkeit das Schutzkonzept erläutert und Fragen dazu beantwortet.
- … indem zu Stellenbeginn oder zu Beginn eines Ehrenamts eine Verpflichtungserklärung auf das bestehende Schutzkonzept von dem/der Ehrenamtlichen oder dem/der Stelleninhaber*in unterzeichnet wird.
- … indem bei Neueinstellungen und zu Beginn eines Ehrenamts ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden muss.
- … indem während der Ausübung des Haupt- und Ehrenamts in regelmäßigen Abständen ein polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage verlangt wird.
Diese Maßnahmen sind für alle hauptberuflichen Mitarbeitenden im Landesjugendpfarramt verbindlich. Genauso gelten sie für alle ehrenamtlich Mitarbeitenden, die sich an unterschiedlichsten Stellen unter dem Dach des Landesjugendpfarramts engagieren.
Interventionspläne
Interventionspläne
- … geben Handlungsschritte im Verdachtsfall vor.
- … werden für die jeweilige Einrichtung/Kirchengemeinde erstellt und sind allen Mitarbeitenden bekannt.
- … sind transparent für alle Beteiligten.
- … sind verbindlich für alle Mitarbeitenden.
- … geben im Verdachtsfall Sicherheit im Handeln.
- … dienen dem Schutz aller Beteiligten.
Zur Umsetzung vor Ort
Das Landesjugendpfarramt orientiert sich an dem durch die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg im Rahmenschutzkonzept vorgegebenen Interventionsplan. Dieser ist allen Mitarbeitenden bekannt.
Durch Schulungen sowie den regelmäßigen Austausch im Team, u.a. im Rahmen von Teambesprechungen, haben alle Mitarbeitenden eine sensibilisierte Haltung und wissen, wie im Verdachtsfall zu handeln ist.
Ansprechpersonen für Fragen des Kinderschutzes und des Schutzes vor sexualisierter Gewalt
Die Zuständigkeit für die fachliche Begleitung und Unterstützung von Trägern und Einrichtungen in Fragen des Kinderschutzes liegt bei den Jugendämtern. Außerdem bieten die Orts- bzw. Kreisverbände des Kinderschutzbundes Beratung bei Fragen des Kindeswohls an.
Kinderschutz in Niedersachsen
www.kinderschutz-niedersachsen.de
Ammerland
Landkreis Ammerland – Jugendamt
Ammerlandallee 12, Westerstede, Tel.: 04488 563020
Kinderschutzbund Ammerland
Poststr. 18, Westerstede, Tel.: 04488 523400
Delmenhorst
Stadt Delmenhorst – Jugendamt
Am Stadtwall 10, Tel.: 04221 992480
Kinderschutzbund Delmenhorst
Lange Str. 101, Tel.: 04221 13636
Friesland
Landkreis Friesland – Jugendamt
Lindenallee 1, Jever, Tel.: 04461 9191261
Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Varel e. V.
Jürgensstr. 29, Varel Telefon: 04451 6986
Oldenburg Stadt
Stadt Oldenburg – Jugendamt
Bergstr. 25, Oldenburg, Tel.: 0441 2352331 bzw. 2353097
Kinderschutz-Zentrum Oldenburg – Vertrauensstelle Benjamin e. V.
Friederikenstr. 3, Oldenburg, Tel.: 0441 17788
Psychologische Beratungsstelle
– auch für Angehörige sozialer und pädagogischer Berufe Donnerschweer Str. 43, Oldenburg, Tel.: 0441 2353500
Oldenburg Land
Landkreis Oldenburg – Jugendamt
Delmenhorster Str. 6, Wildeshausen, Tel.: 04431 850257
Landkreis Diepholz – Fachdienst 51 Jugend (Kirchengemeinden Stuhr und Varrel)
Prinzhornstr. 4, 49356 Diepholz, Tel.: 05441 976-4243
Kinderschutz-Zentrum Oldenburg – Vertrauensstelle Benjamin e. V.
Fiederikenstr. 3, Oldenburg, Tel.: 0441 17788
Oldenburger Münsterland
Landkreis Cloppenburg – Jugendamt
Eschstr. 29, Cloppenburg, Tel.: 04471 15372
Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Cloppenburg e. V.
Bührener Kirchweg 27, Cloppenburg, Tel. 04471 87252
Landkreis Vechta – Jugendamt
Ravensberger Str. 20, Vechta, Tel.: 04441 8980
Kinderschutzbund Diepholz
Dr.-Wilhelm-Kinghorst-Str. 25, Diepholz, Tel.: 05441 5924991, Bereitschaftshandy: 0160 93104050
Wesermarsch
Landkreis Wesermarsch – Jugendamt
Poggenburger Str. 15, Brake, Tel.: 04401 927275
Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Brake e. V.
Bürgermeister-Müller-Str. 13, Brake, Tel.: 04401 4588
Deutscher Kinderschutzbund Nordenham e.V
Herbertstr. 3, Nordenham, Tel.: 04731 22094
Wilhelmshaven
Beratungshotline für alle, die haupt- oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
Tel.: 04421 7479040
Stadt Wilhelmshaven – Jugendamt
Rathausplatz 1, Wilhelmshaven, Tel.: 04421 161424
Kirchliche Ansprechpersonen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene innerhalb der EKD und in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg:
Zentrale Anlaufstelle.help
Unabhängige Information für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie
Die Zentrale Anlaufstelle.help ist bundesweit kostenlos und anonym erreichbar unter der Rufnummer 0800 5040 112 und per E-Mail an zentrale@anlaufstelle.help sowie unter der Internetadresse www.anlaufstelle.help.
Terminvereinbarungen für telefonische Beratungen sind möglich montags von 16:30 bis 18:00 Uhr sowie Dienstag bis Donnerstag von 10:00 bis 12:00 Uhr.
Beraterin für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
Gina Beushausen, Philosophenweg 1, 26121 Oldenburg, 0441 7701-133, Gina.Beushausen@kirche-oldenburg.de, www.kirche-oldenburg.de/themen/seelsorge-beratung/sexueller-missbrauch
Meldestelle für sexualisierte Gewalt in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
Oberkirchenrat Udo Heinen, Philosophenweg 1, 26121 Oldenburg, 0441 7701-151, meldestelle@kirche-oldenburg.de
Beauftragte für Prävention von sexualisierter Gewalt in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
Pfarrerin Julia Neuschwander, Philosophenweg 1, 26121 Oldenburg, 0441 7701-175, Julia.Neuschwander@kirche-oldenburg.de
Weitere Anlaufstellen außerhalb der Kirche
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
Telefon: 0800 2255-530 (bundesweit kostenlos über Handy und Festnetz)
Wildwasser (nur Mädchen + Frauen)
Telefon: 0441 16656
Internet: www.wildwasser-oldenburg.de
Frauenhaus
Telefon: 0441 47981
Internet: www.frauenhaus-oldenburg.de
Männer WohnHilfe e.V.
Telefon: 0162 8783013
Internet: www.maennerwohnhilfe.de
Zartbitter e.V.
Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch info@zartbitter.de
Internet: www.zartbitter.de