Stornokostenübernahme durch das Land Niedersachsen im Jahr 2022
Das Land Niedersachsen hat wieder ein Hilfspaket zur Kostenübernahme von unvermeidbaren Stornierungskosten für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung Freizeiten (keine Bildungsmaßnahmen, keine Konfirmandenfahrten) ins Leben gerufen. Dieses Hilfspaket ist eine sogenannte Billigkeitsleistung, also eine Leistung, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt.
Der Förderzeitraum ist vom 01.01. bis zum 31.12.2022 und anerkennungsfähig sind ausschließlich die Stornierungsrechnungen für die Unterbringung, die Transportkosten (Bus, Bahn, Fähre usw.) sowie unabwendbare Zahlungen.
Die Beantragung muss zentral über die Geschäftsstelle der aejn durchgeführt werden. Solltet ihr entsprechende Maßnahmen geplant haben, die Corona bedingt ausfallen müssen, meldet euch bei Bedarf im Landesjugendpfarramt.