Update:

📢 Neue Zuschüsse und Richtlinien für 2026

Das neue Jahr bringt einige wichtige Änderungen bei unseren Fördermitteln mit sich.
Damit ihr eure Maßnahmen bestmöglich planen könnt, haben wir hier die wichtigsten Neuerungen für euch zusammengefasst:

Was hat sich seit Jahresbeginn geändert?

  • Höhere Zuschüsse:
    Der Zuschuss für Freizeiten und Fahrten wurde von 3 € auf 4 € pro Tag und Teilnehmenden erhöht.

  • Aktualisierte Richtlinien:
    Wir haben die Richtlinien überarbeitet und kleinere Anpassungen vorgenommen.
    Die Details entnehmt ihr bitte der neuen Richtlinie unter [Bildungsmittel].

  • Juleica-Förderung: Die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg gewährt weiterhin Zuschüsse für die Aus- und Fortbildung junger Menschen. Auch diese Richtlinie wurde aktualisiert – ihr findet sie [hier].

  • Konstante Sätze: Für Bildungsmaßnahmen gelten weiterhin die gleichen Zuschusshöhen wie im Jahr 2025.

  • Wegfall: Ab diesem Jahr entfällt leider der Sonderzuschuss für Maßnahmen im Blockhaus Ahlhorn (10 €).

 

Neu ab 2026: Sonderzuschuss Inklusion 🤝

Unsere Freizeiten und Bildungsmaßnahmen sind offen für alle – und das ist gut so! Damit die Teilnahme nicht an den Kosten scheitert, bieten wir ab sofort einen Sonderzuschuss Inklusion an:

  • Förderbedarfe bis 200 € werden sofort bewilligt.

  • Bei höherem Bedarf wird am Jahresende (je nach verfügbaren Mitteln) über eine Nachbewilligung entschieden.

  • [Hier klicken, um mehr zu erfahren!]

 

Klima-Bonus: Nachhaltigkeit lohnt sich! 🌱

Veranstalter*innen, die bei ihren Maßnahmen nachhaltige Aspekte berücksichtigen, können einen Bonus von bis zu 1 € pro Tag und Teilnehmenden erhalten (maximal 200 € pro Maßnahme).

 


Was bleibt unverändert?

  • Projektmittel (FIPs):
    Wir fördern weiterhin innovative Projekte des Landesjugendpfarramtes, die kirchliche Arbeit für junge Menschen attraktiv und lebensrelevant gestalten.

  • Verdienstausfall:
    Erstattungen werden weiterhin in besonders begründeten Fällen gewährt, insbesondere wenn eine Maßnahme ohne diese Unterstützung gefährdet wäre.

  • Reisekosten:
    Fahrtkosten für die Teilnahme an Sitzungen des Landesjugendpfarramtes oder der ejo können wie gewohnt beantragt werden.

Ulrich Bohlken
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Pädagogische Leitung, Geschäftsführung und Referent für Öffentlichkeitsarbeit.