Das Landesjugendpfarramt verwaltet Bildungsmittel (auch genannt: BiMi) für Bildungsmaßnahmen der evangelischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gemäß JFG (Jugendförderungsgesetz).
Bei der Beantragung und Abwicklung gibt es unterschiedliche Verfahren, weil das Landesjugendpfarramt nur als Geschäftsstelle der Evangelischen Jugend Oldenburg (ejo) für die entsprechenden Maßnahmen zuständig ist. Für Maßnahmen des CVJM und VCP bitte mit den unten genannten Personen Kontakt aufnehmen.
NEU: Klima-Bonus
Wir fördern ab 2026 nachhaltige Freizeiten und Maßnahmen.
Veranstalter*innen, die bei ihren Maßnahme nachhaltige Aspekte berücksichtigen, können bis zu 1 € pro Tag und Teilnehmenden zusätzliche Förderung erhalten.
Evangelische Jugend Oldenburg
Für Maßnahmen im Bereich der Evangelischen Jugend müssen Maßnahmen vor Beginn beim Landesjugendpfarramt vorangemeldet werden. Dies dient einer besseren Kalkulation zur Verteilung der vorhandenen Mittel.
Rahmenbedingungen für die Förderung
- Teilnehmendenzahl: mindestens 10 und maximal 40 Personen pro Maßnahme
- Mehr als die Hälfte der Teilnehmenden soll das 12. Lebensjahr vollendet und das 27. Lebensjahr nicht überschritten haben
- Mehr als die Hälfte der Teilnehmenden muss aus Niedersachsen kommen
- Maßnahmen mit überwiegend biblisch-theologischen Inhalten können nicht gefördert werden
- Der erste und letzte Tag (An- und Abreisetag) werden in der Regel als ein Tag gezählt. Ausnahme: Man kommt an beiden Tagen auf jeweils 6 Stunden Bildungsarbeit
Abrechnung
Nach der Durchführung muss innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung eine Abrechnung der Maßnahme im Landesjugendpfarramt vorliegen. Bestandteil dieser Abrechnung sind:
- originale Unterschriften aller Teilnehmenden und Teamenden (auch Leitung und Team) auf der Teilnahmeliste – keine Honorarkräfte
- Vollständige Daten – Namen, Adressen, Altersangaben
- Jede Seite der Teilnahmeliste muss aus Vorder- und Rückseite bestehen
- Anwesenheitstage und Fahrtkosten bitte frei lassen
- Stempel und Unterschrift des Antragstellers für die Richtigkeit auf Vorder- und Rückseite
- Für die Teilnahmeliste ist ausschließlich der Vordruck „Teilnahmeliste für Bildungsmaßnahmen gem. § 10 JFG“ zu nutzen
- Ausführlicher Sachbericht und Zeitraster – täglich mindestens 6 Stunden Bildungsarbeit
- Sämtliche Kosten der Maßnahme müssen dem Landesjugendpfarramt als Kopie vorgelegt werden.
- Der Abrechnung muss eine Aufstellung (am Besten HH-Sachbuch-Auszug) über sämtliche Einnahmen (TN-Beiträge, kommunale Zuschüsse, etc.) und Ausgaben beigefügt werden
Formulare und Vordrucke
Fragen und weitere Unterstützung für die ejo, den CVJM und VCP
Sollten noch Fragen bestehen oder ihr braucht weitere Infos, dann wendet euch gerne an:
Kontaktperson im Landesjugendpfarramt Oldenburg

Ramona Muhle
Verwaltung, Sachbearbeitung gesamtkirchliche Zuschüsse, Materialverleih, Fortbildungsanträge von hauptberuflichen Mitarbeitenden
0441 7701.400
ramona.muhle@kirche-oldenburg.de
Kontaktperson im CVJM Landesverband Oldenburg e.V.

Marc Gobien
Bildungsreferent und CVJM Landessekretär
0441 7701.400
0157 58980163
marc.gobien@cvjm-oldenburg.de
Kontaktpersonen im
VCP Bezirk Oldenburg e.V.

Sandra Seemann
Telefon: 0441 7701.460
Mail: sandra@vcpbzol.de
Dirk von der Heide
Telefon: 04435 970 235
Mail: dirk@vcpbzol.de
