Fortbildungen
Fortbildungsrichtlinie für hauptamtliche Mitarbeiter*innen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
Fortbildungsrichtlinie für hauptamtliche Mitarbeiter*innen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
Alle hauptamtlichen Mitarbeiter*innen in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Ev.- Luth. Kirche in Oldenburg sind zu regelmäßigen Fortbildungen verpflichtet. Die Leitung des Landesjugendpfarramts und die Leitungen der Kreisjugenddienste halten die ihnen zugewiesenen Mitarbeiter*innen zur Wahrnehmung von Fortbildungen an. Die Qualitätssicherung evangelischer Kinder- und Jugendarbeit verlangt eine kontinuierliche Kenntnisnahme aktueller Entwicklungen und Herausforderungen in der theologischen, pädagogischen und gesellschaftlichen Diskussion sowie die entsprechende Umsetzung in konkretes Handeln. Darüber hinaus erfordert die stetem Wandel unterzogene Rolle der hauptamtlichen Mitarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendarbeit permanente Reflexion, Anpassung und Weiterentwicklung.