Die 11. Vollversammlung der Evangelischen Jugend Oldenburg (ejo) hat am 19. Februar 2012 folgenden Verhaltenskodex als Orientierung und Empfehlung für den Umgang von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Kindern und Jugendlichen beschlossen:
In der Evangelischen Jugend Oldenburg (ejo) gestalten ehren- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeinsam vielfältige Angebote für Kinder und Jugendliche auf der Grundlage christlicher Werte und Überzeugungen. Dieses Miteinander soll von gegenseitigem Vertrauen geprägt sein. Vertrauensvolle Beziehungen geben Kindern und Jugendlichen Sicherheit und stärken sie. Diese Beziehungen und dieses Vertrauen dürfen nicht ausgenutzt werden. Zum Schutz der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen und zu meinem eigenen Schutz verpflichte ich mich durch die Unterzeichnung dieses Verhaltenskodex zur Einhaltung folgender Grundsätze:
- Ich begleite und fördere Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen Entwicklung zu eigenverantwortlichen, glaubens- und gemeinschaftsfähigen Menschen. Ich ermutige sie zur Zivilcourage und dazu, ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit und ihr Recht auf Hilfe wahrzunehmen.
- Ich tue alles in meiner Macht stehende, damit in der Arbeit der ejo Kinder und Jugendliche vor Schaden, Gefahren, Missbrauch, Gewalt und Übergriffen bewahrt werden. Dies gilt auch im Umgang mit Medien, vor allem bei der Nutzung von Handy und Internet.
- Ich praktiziere einen verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz. Ich respektiere die Intimsphäre, das Schamgefühl und die individuellen Grenzempfindungen der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen.
- Ich toleriere kein sexistisches, diskriminierendes, rassistisches oder gewalttätiges Verhalten und trete aktiv in meiner Arbeit mit Kindern und Jugendlichen dagegen ein.
- Ich bin mir meiner Vorbildfunktion bewusst und unterlasse eigenes abwertendes Verhalten.
- Ich nutze meine Rolle und Funktion als Mitarbeiterin/Mitarbeiter in der ejo und die damit verbundene besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung nicht aus. Insbesondere wende ich keine seelische und körperliche Gewalt an und missbrauche meine Funktion nicht für sexuelle Kontakte zu den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen.
- Ich nehme Grenzüberschreitungen durch Mitarbeitende und Teilnehmende wahr und reagiere angemessen darauf.
- Ich bin mir bewusst, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen strafbar ist, zur Anzeige gebracht wird und das sofortige Ende meiner Tätigkeit in der ejo bedeutet.
- Ich kenne kompetente Vertrauenspersonen, Adressen und Telefonnummern von Beratungsstellen, bei denen Betroffene und ich bei konkreten Anlässen Beratung und Hilfe bekommen.
Dieser Verhaltenskodex gilt auch zwischen allen ehrenamtlich Tätigen, hauptberuflich und hauptamtlich Beschäftigten in der ejo.